Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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6. Landwirtschaft
94.011-1 |
Tierschutz. Übereinkommen
(Landwirtschaftliche Tierhaltung) |
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Protection des animaux.
Convention (Prot. des animaux dans les élevages) |
94.011-2 |
Tierschutz. Übereinkommen
(Internationaler Handel) |
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Protection des animaux.
Convention (Commerce international) |
Botschaft: 26.01.1994 (BBl II, 377, 370 / FF II, 372, 366)
Ausgangslage
Das Europäische Übereinkommen vom 10. März 1976 zum
Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen umschreibt die Grundsätze für
die Fütterung, die Pflege und die Unterbringung der Tiere, die für den Bedarf des
Menschen gezüchtet und gehalten werden. Mit der Änderung wird der Geltungsbereich des
Übereinkommens auf die Zucht von Tieren ausgedehnt sowie auf bestimmte Aspekte bei der
Haltung von Tieren erweitert. Erfasst werden neu auch Tiere, die unter Anwendung
gentechnologischer Methoden gezüchtet werden. Natürliche und künstliche Zuchtmethoden,
die den Tieren Leiden oder Schäden zufügen, und die Verabreichung von Substanzen im
Futter, die das Wohlbefinden und die Gesundheit der Tiere beeinträchtigen können, werden
verboten. Weiter werden die Anforderungen beim Töten von Tieren auf dem Betrieb geregelt.
Die neuen Bestimmungen gehen etwas weiter als die geltende schweizerische
Tierschutzgesetzgebung. Es ist vorgesehen, das schweizerische Recht im Rahmen der
geplanten Revision der Tierschutzverordnung anzupassen.
Das Übereinkommen vom 3. März 1973 über den
internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen bezweckt,
den Handel mit unmittelbar bedrohten Tier- und Pflanzenarten weitgehend zu unterbinden und
jenen mit potentiell gefährdeten Arten einer internationalen Kontrolle zu unterwerfen.
Bei der Änderung geht es darum, der Europäischen Union den Beitritt zum Übereinkommen
zu ermöglichen.
Verhandlungen
NR |
09.06.1994 |
AB 1994, 962 |
SR |
28.09.1994 |
AB 1994, 929 |
Den zwei Übereinkommen stimmte der Nationalrat ohne
Gegenstimme diskussionslos zu. Die Kommission begrüsste in ihrem schriftlichen Bericht,
dass mit den Änderungen des ersten Übereinkommens der Entwicklung der Haltungs- und
Zuchtmethoden seit Erlass des Übereinkommens vor 18 Jahren Rechnung getragen wird.
Der Ständerat stimmte den Übereinkommen ohne
Diskussion einstimmig zu.
Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern
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